Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Gültig ab 01.01.2018)

§1 Zweck der Maßnahmen - Leistungsspektrum

Die Kurse des Internationalen Studienzentrums NRW bereiten Kursteilnehmer auf die Prüfung zur Feststellung der Eignung für ein Studium an deutschen Hochschulen (Feststellungsprüfung) vor. In den T-Kursen werden die Inhalte der Fächer Deutsch, Mathe, Physik und Chemie gelehrt. In den W-Kursen werden die Inhalte der Fächer Deutsch, Mathe, English und VWL gelehrt.

Es besteht ausschließlich das Unterrichtsangebot. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Feststellungsprüfung kann nicht garantiert werden.

§2 Dauer und Ausführungsort der Maßnahmen

Die Dauer des gesamten Kurses beträgt etwa 9 Monate, aufgeteilt in zwei Semester.

Der wöchentliche Kursumfang beträgt durchschnittlich 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt.

Ort der Durchführung der Maßnahmen sind die Räumlichkeiten des Internationalen Studienzentrums NRW, Marie-Curie-Str.6, 40822 Mettmann.

§3 Pflichten des Internationalen Studienzentrums NRW

Das Internationale Studienzentrum NRW sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Maßnahme und verpflichtet sich dafür zu sorgen,
•    dass der Lehrplan des Internationalen Studienzentrums NRW eingehalten wird, bzw. für adäquate Vertretung gesorgt wird und Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden. Der Lernerfolg kann nicht garantiert werden.
•    nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
•    die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitzustellen.
•    den Teilnehmern Lernmaterial zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

§4 Pflichten des Kursteilnehmers

(1) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme / den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an dem ihrem /seinem individuellen Erfolg mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Einzelnen auch die Einhaltung der mit dem Bildungsträger vereinbarten Termine und die aktive Zusammenarbeit im Bewerbungsprozess.
(2) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
(3) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder bzw. des pädagogischen Personals zu folgen.

§5 Studiengebühren

Die vereinbarte Studiengebühr inklusive sämtlicher Bankgebühren soll auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden.

Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung muss eine Anzahlung geleistet werden. Die vereinbarte Anzahlung wird nur erstattet, wenn der Teilnehmer kein Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf.

Der restliche Betrag soll nach Erhalt der Zulassung innerhalb einer Woche geleistet werden.

Sollten die Studiengebühren nicht fristgerecht gezahlt worden sein, so behält sich das Studienzentrum vor, von dem Angebot zurückzutreten.

§6 Zulassungsvoraussetzungen

Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss mit den folgenden Zusatzdokumenten eingereicht werden:
•    Nachweis von Deutschkenntnissen auf Sprachniveau B1 oder Grundstufe II/III
•    Passkopie
•    Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses in beglaubigter Übersetzung
•    Lebenslauf

Nur komplett eingereichte Anmeldungen mit vollständigen Zusatzunterlagen können akzeptiert werden. Die Zulassung des Internationalen Studienzentrums NRW erfolgt in schriftlicher und unterschriebener Form mit Siegel.
 
Das Internationale Studienzentrum NRW übernimmt keine Gewährleistung über die Zulassung zur Feststellungsprüfung. Die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung zur FSP obliegt einzig dem Kursteilnehmer.
 
Sollten bei der Bewerbung unwahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, so ist die sofortige Exmatrikulation möglich (siehe §8).

§7 Ausbleiben der Visumerteilung

Sollte ein(e) Teilnehmer(in) einen gebuchten Kurs nicht antreten können, da die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum nicht erteilen, so erhält der/die Betroffene die Kursgebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 500 € zurück. Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall ausbleibender Visumserteilung begrenzt und daher nicht auf andere Sachverhalte übertragbar. Nicht erstattungsfähig sind allerdings studentenseitig angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen. Dies sind insbesondere die Unterkunftsvermittlung und Universitätszulassungsservice.

Jeder andere Fall der Vertragsauflösung und entsprechender Folgeregelungen ist nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

§8 Exmatrikulation nach Fehlverhalten

Sollte der Kursteilnehmer gegen deutsche Gesetze verstoßen oder einen untragbaren Bruch mit den gemeinhin geltenden ethischen Verhaltensnormen begehen, so behält sich das Internationale Studienzentrum NRW vor, den Vertrag aufzuheben und den Vertragspartner vom Kursprogramm auszuschließen.
Insbesondere gelten als vertragsbrechende Fehlverhalten:
•    Teilnahme am Kurs unter Einfluss von Drogen
•    Verbreitung diskriminierenden oder radikalen Gedankenguts
•    Gewaltandrohung oder Gewaltausübung gegenüber anderen oder Institutseigentum
•    (mehrfache) Störung von Veranstaltungen am Studienzentrum
•    Verstoßen der Studienordnung

§9 Datenschutz

(1) Das Internationale Studienzentrum NRW achtet die Persönlichkeitsrechte des Kursteilnehmers. Es erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

(2) Das Internationale Studienzentrum NRW gibt keine Daten des Kursteilnehmers an Dritte weiter, es sei denn dies geschieht nach Rücksprache mit dem Kursteilnehmer.

(3) Ausgenommen von (2) sind Daten, die an Bezirksregierung oder die zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden, um zur Klärung von Fragen der Feststellungsprüfung oder des Aufenthaltstitels/Visum beizutragen. Relevante Daten darf das Internationale Studienzentrum NRW weitergeben. Dies umfasst u. A. Noten interner Prüfungen, Daten über die Teilnahme an den Kursen des Internationale Studienzentrum NRW, Zahlungsmodalitäten, Daten zum Fehlverhalten bzw. unwahrheitsgemäßen Angaben.

§10 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Internationale Studienzentrum NRW, Marie-Curie-Str. 6, 40822 Mettmann, E-Mail: info@studienzentrum-nrw.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Dieser Vertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach abgeschlossener Buchung bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.